Voraussetzungen

Die Grundbedingung für eine Aufnahme ist der eigene, anhaltende Wunsch des Menschen mit Behinderung nach einer weitgehend selbständigen Lebensform und die Bereitschaft, Unterstützung freiwillig anzunehmen.

Vor Aufnahme in das AbW müssen wesentliche Grundkompetenzen im lebenspraktischen und sozialen Bereich erkennbar sein.

Ambulant Betreutes Wohnen

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