Der Werkstatt-Rat vertritt die Interessen aller Beschäftigten:
Zu seinen Aufgaben gehören:
Der Werkstatt-Rat hat das Recht auf Mitwirkung und Mitbestimmung.
Der Werkstatt-Rat hat eine Schweigepflicht.
Der Werkstatt-Rat nimmt an Sitzungen teil.
Der Werkstatt-Rat wird von den Beschäftigten alle 4 Jahre gewählt.
Kontakt zum Werkstatt-Rat:
Werkstatt-Räte gerne persönlich ansprechen. Jeder Werkstatt-Rat wird von einer Vertrauens-Person unterstützt.
Die Frauen-Beauftragte wird von den Frauen in der Werkstatt alle 4 Jahre gewählt.
Kontakt zur Frauen-Beauftragten:
Entweder die Frauen-Beauftragte persönlich ansprechen oder den Kontakt über nachfolgende Sozialdienste aufnehmen:
Hier >> Flyer "Werkstatt-Rat und Frauen-Beauftragte" als pdf-Datei downloaden!