Wofür brauchen wir den Werkstatt-Rat und eine Frauen-Beauftragte? 

Der Werkstatt-Rat vertritt die Interessen aller Beschäftigten:


  • wenn sie Probleme haben

  • wenn sie einen Vorschlag machen wollen
  • wenn sie sich beschweren wollen


Zu seinen Aufgaben gehören:

  • die Rechte der Beschäftigten zu vertreten 
  • für alle Anliegen ansprechbar zu sein
  • auf die Gleichbehandlung aller zu achten
     

Der Werkstatt-Rat hat das Recht auf Mitwirkung und Mitbestimmung.
Der Werkstatt-Rat hat eine Schweigepflicht.
Der Werkstatt-Rat nimmt an Sitzungen teil.

Der Werkstatt-Rat wird von den Beschäftigten alle 4 Jahre gewählt. 

Kontakt zum Werkstatt-Rat:


Werkstatt-Räte gerne persönlich ansprechen. Jeder Werkstatt-Rat wird von einer Vertrauens-Person unterstützt. 


Die Frauen-Beauftragte spricht für die Frauen mit Behinderung in der Werkstatt und spricht mit der Werkstattleitung über folgende Themen:

  • Gleichstellung von Frauen und Männern 
  • Vereinbarkeit von Familie und Beschäftigung
  • Schutz vor Gewalt 

Die Frauen-Beauftragte wird von den Frauen in der Werkstatt alle 4 Jahre gewählt. 

Kontakt zur Frauen-Beauftragten:
Entweder die Frauen-Beauftragte persönlich ansprechen oder den Kontakt über nachfolgende Sozialdienste aufnehmen:

  • Deggendorf / Metten Sozialdienst: 0991/3880916
  • Regen / Teisnach Sozialdienst: 09921/943314
  • Osterhofen Sozialdienst: 09932/94488105
  • Plattling Sozialdienst: 09931/9110-107  


Hier >> Flyer "Werkstatt-Rat und Frauen-Beauftragte" als pdf-Datei downloaden!