Aufnahmeverfahren
- Anfrage bei der Leitung um einen Platz im „Gemeinschaftliches Wohnen Plattling“ durch Angehörige, Betreuer oder dem Betroffenen selbst
- Erstes Gespräch findet statt
- Besichtigung der Einrichtung „Gemeinschaftliches Wohnen Plattling" und welches Zimmer in Frage kommen könnte
- Probewohnen ist möglich
- Ist Aufnahme möglich und gewünscht, müssen die Kosten geklärt werden (Sozialhilfeantrag beim Bezirk, Pflegekasse, Rente, eigenes Vermögen)

- Unsere Ziele
- Aufnahmeverfahren
- Aufzunehmender Personenkreis
- Grenzen der Aufnahme
- Anforderungen an die Mitarbeiter
- Zusammenarbeit und Außenkontakt
Gemeinschaftliches Wohnen Plattling
Wiserstraße 2
94447 Plattling
Tel. +49(0)99 31 / 89 47 - 0
Fax +49(0)99 31 / 89 47 - 47
wh-plattling@lh-deg.de