Die Aufnahme- und Wohnmöglichkeiten in unseren Wohneinrichtungen finden in der Regel dann ihre Grenzen, wenn
die Notwendigkeit einer Behandlung unter klinischen Bedingungen bzw. die Notwendigkeit einer dauernden klinischen Überwachung vorliegt,
es sich um primär psychisch behinderte Menschen handelt,
eine erhebliche, nicht nur vorübergehende und mit den zur Verfügung stehenden Mitteln nicht beeinflussbare Selbst- und/oder Fremdgefährdung gegeben ist.