Grenzen der Aufnahme
Die Aufnahme- und Wohnmöglichkeiten in unseren Wohneinrichtungen finden in der Regel dann ihre Grenzen, wenn
- die Notwendigkeit einer Behandlung unter klinischen Bedingungen bzw. die Notwendigkeit einer dauernden klinischen Überwachung vorliegt,
- es sich um primär psychisch behinderte Menschen handelt,
- einem erheblichen, nicht nur vorübergehenden und mit dem zur Verfügung stehenden Mittel nicht beeinflussbare Selbst- und/oder Fremdgefährdung gegeben ist.

- Unsere Ziele
- Aufnahmeverfahren
- Aufzunehmender Personenkreis
- Grenzen der Aufnahme
- Anforderungen an die Mitarbeiter
- Zusammenarbeit und Außenkontakt
Gemeinschaftliches Wohnen Metten
Frühlingstraße 18
94526 Metten
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