Die Aufnahme- und Wohnmöglichkeiten in unseren Wohneinrichtungen finden in der Regel dann ihre Grenzen, wenn
- die Notwendigkeit einer Behandlung unter klinischen Bedingungen bzw. die Notwendigkeit einer dauernden klinischen Überwachung vorliegt,
- es sich um primär psychisch behinderte Menschen handelt,
- einem erheblichen, nicht nur vorübergehenden und mit dem zur Verfügung stehenden Mittel nicht beeinflussbare Selbst- und/oder Fremdgefährdung gegeben ist.