Grenzen der Aufnahme

Die Aufnahme- und Wohnmöglichkeiten in unseren Wohneinrichtungen finden in der Regel dann ihre Grenzen, wenn

  • die Notwendigkeit einer Behandlung unter klinischen Bedingungen bzw. die Notwendigkeit einer dauernden klinischen Überwachung vorliegt,
  • es sich um primär psychisch behinderte Menschen handelt,
  • einem erheblichen, nicht nur vorübergehenden und mit dem zur Verfügung stehenden Mittel nicht beeinflussbare Selbst- und/oder Fremdgefährdung gegeben ist.
     

Gemeinschaftliches Wohnen Plattling

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