Aufzunehmender Personenkreis

In unseren Wohneinrichtungen der Lebenshilfe können geistig, - oder mehrfach behinderte, erwachsene Menschen Aufnahme finden,

  • die dies selbst wünschen, unabhängig davon, ob die Eltern die Betreuung noch leisten können oder nicht;
  • bei denen eine Aufnahme aus pädagogischen, psychosozialen oder anderen Gründen notwendig wird;
  • die bedingt durch familiäre Gründe vorübergehend oder dauerhaft einen Wohnplatz benötigen.


Bei den aufzunehmenden Personen sollte die geistige Behinderung im Vordergrund stehen. In den Werkstätten der Lebenshilfe Deggendorf e.V. beschäftigte Personen haben Vorrang.

Gemeinschaftliches Wohnen Metten

Frühlingstraße 18
94526 Metten
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