Aufnahmeverfahren

  • Anfrage bei der Leitung um einen Platz im „Gemeinschaftliches Wohnen Metten" durch Angehörige, Betreuer oder dem Betroffenen selbst
  • Erstes Gespräch findet statt
  • Besichtigung der Einrichtung „Gemeinschaftliches Wohnen Metten" und welches Zimmer in Frage kommen könnte
  • Probewohnen ist möglich
  • Ist Aufnahme möglich und gewünscht, müssen die Kosten geklärt werden (Sozialhilfeantrag beim Bezirk, Pflegekasse, Rente, eigenes Vermögen)
     

Gemeinschaftliches Wohnen Metten

Frühlingstraße 18
94526 Metten
Tel. +49(0)9 91 / 9 12 40
Fax +49(0)9 91 / 9 91 28 45
wh-metten@lh-deg.de