Aufnahmeverfahren
- Anfrage bei der Leitung um einen Platz im „Gemeinschaftliches Wohnen Metten" durch Angehörige, Betreuer oder dem Betroffenen selbst
- Erstes Gespräch findet statt
- Besichtigung der Einrichtung „Gemeinschaftliches Wohnen Metten" und welches Zimmer in Frage kommen könnte
- Probewohnen ist möglich
- Ist Aufnahme möglich und gewünscht, müssen die Kosten geklärt werden (Sozialhilfeantrag beim Bezirk, Pflegekasse, Rente, eigenes Vermögen)

- Unsere Ziele
- Aufnahmeverfahren
- Aufzunehmender Personenkreis
- Grenzen der Aufnahme
- Anforderungen an die Mitarbeiter
- Zusammenarbeit und Außenkontakt
Gemeinschaftliches Wohnen Metten
Frühlingstraße 18
94526 Metten
Tel. +49(0)9 91 / 9 12 40
Fax +49(0)9 91 / 9 91 28 45
wh-metten@lh-deg.de