Außenarbeitsplätze

In der Praxis zeigt sich, dass der Übergang aus der Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt – die Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis – nur für einen kleineren Teil der beschäftigten Menschen mit Behinderung möglich ist. Für den überwiegenden Teil ist der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt aus behinderungsbedingten Gründen nicht zu erzielen.

Eine Form der Teilhabe am Arbeitsleben ist die Tätigkeit auf ausgelagerten Arbeitsplätzen in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes, welche auch nicht so leistungsstarken Werkstattbeschäftigten die soziale und berufliche Integration in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes ermöglicht.

In der Praxis haben sich seit vielen Jahren unterschiedliche Formen von ausgelagerten Arbeitsplätzen als differenzierte Angebote des Arbeitens entwickelt. Dabei ist grundsätzlich zwischen Gruppen-Außenarbeitsplätzen der Werkstatt und Einzel-Außenarbeitsplätzen zu unterscheiden.

Gruppen-Außenarbeitsplätze, bei denen eine Gruppe von Werkstattbeschäftigten unter ständiger Begleitung und Anleitung einer Fachkraft der Werkstatt in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes tätig ist oder außerhalb des Werkstattgebäudes Dienstleistungen erbringt, unterscheiden Diese Seite befindet sich derzeit im Wesentlichen durch den Ort der Tätigkeit – an einem ausgelagerten Einsatzort – von einer Beschäftigung in den Räumen einer Werkstatt.

Ein ausgelagerter Arbeitsplatz entbindet die Werkstatt nicht von ihrer Verpflichtung, dem Beschäftigten bei Rückkehr in die Werkstatt aus welchem Grund auch immer, wieder einen Arbietsplatz in den Räumen der Werkstatt anzubieten. Insoweit muss die Werkstatt weiterhin Arbeitsplätze vorhalten.

Bei ausgelagerten Arbeitsplätzen handelt es sich um eine befristete oder dauerhafte Tätigkeit von Werkstattbeschäftigten außerhalb der Werkstatt in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes, unter Beibehaltung des WfbM-Rechtsstatus und unter rechtlicher und tatsächlicher Verantwortung der Werkstatt.

Zeitlich nicht befristete Außenarbeitsplätze erweitern das Angebot an Arbeitsplätzen der Werkstatt und bieten – neben der Verlagerung des Beschäftigungsorts in Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarktes – auch die Wahlmöglichkeit für Werkstattbeschäftigte für eine Tätigkeit in anderen Arbeitsbereichen, als sie die Werkstatt in ihren eigenen Räumen anbieten kann, z. B. Kindergärten, Seniorenheimen u. ä. Das Arbeitsplatzangebot der Werkstatt wird damit erheblich erweitert.

Der Übergang auf einen ausgelagerten Arbeitsplatz ist sowohl unmittelbar aus dem Arbeitsbereich der Werkstatt als auch direkt im Anschluss an den Berufsbildungsbereich möglich.

Ausgelagerte Einzel-Arbeitsplätze sind in der Regel auf den einzelnen Menschen mit Behinderung angepasst und ausgerichtet. Grundlage ist der begründete Bezug zur beruflichen Rehabilitation des einzelnen Beschäftigten.

Ausgelagerte Arbeitsplätze der Werkstatt fallen nicht unter das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Die Einbindung in die Organisations- und Ablaufstruktur des jeweiligen Unternehmens ist Bestandteil der Rehabilitationsmaßnahme. Die Grundlagen der individuellen beruflichen Rehabilitation müssen erkennbar sein und sich auch am ausgelagerten Arbeitsplatz wiederfinden.

Für die Akquise von Außenarbeitsplätzen werden Tätigkeitsprofile für Hilfsarbeiten definiert, die eine erfolgreiche Vermittlung von Menschen mit geistiger Behinderung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt versprechen.

Tätigkeitsprofile:
Helfertätigkeiten in folgenden Bereichen:

  • Industrie und Handwerk
  • Hauswirtschaft
  • Gastronomie
  • Reinigung
  • Lager
  • Einzel- und Großhandel
  • Gartenbau und Landschaftspflege
  • Büro
  • Hol- und Bringdienste
  • Kinder- und Seniorenpflege